Durchführung der Meisterschaften

Die Meisterschaften können nach derzeitigen Regelungen der CovSchuV vom 24.November 2021 stattfinden. Die Durchführung richtet sich dabei nach §20 CovSchuV

Dabei ist zu beachten das folgende Regelungen für die Durchführung einzuhalten sind:

  • Ein Impfnachweis nach §3 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 und 2 (Geimpft od. Genesen) also 2G muss vorgelegt werden für den Zugang.
  • Bei Schülern und Jugendlichen gilt das Testheft als Nachweis (§3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5))
  • In Innenräumen muss ausser beim Wettkampf selbst generell ein Mund-/Nasen-Schutz (Med. Mundschutz od. FFP2) getragen werden.
  • Es muss ein sportartspezifischen Hygienkonzept vorliegen für die Durchführung. Hierfür wird das bereits genehmigte Hygienekonzept des DOSB (https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/20210514_Leitplanken_2021.pdf) herangezogen.

Unter diesen Bedingungen habe ich die Meisterschaften geplant und kann diese auch durführen. Die Startkarten werden von mir allerdings erst 10-14 Tage vor der Durchführung der einzelnen Disziplinen eingestellt, um auf ggf. kurzfristige Änderungen reagieren zu können.

Die ersten Startkarten wurden bereits eingestellt.